Nur der im gesetzlich festgelegten Gebiet produzierte Schaumwein darf als Champagner bezeichnet werden
Durch strenge Anbaubestimmungen ist Champagner aus Frankreich ein wertvolles Getränk
Champagner – die Perle unter den Schaumweinen
Champagner ist ein Schaumwein, dessen Trauben im zugelassenen Anbaugebiet der Champagne in Frankreich gewachsen sind. Des Weiteren muss der Schaumwein zahlreiche weitere Vorgaben hinsichtlich der Verarbeitung erfüllen.
Sieben Rebsorten ergeben den Champagner
Die Champagne ist ein französisches Weinanbaugebiet, welches nicht mit der gleichnamigen historischen Region oder der heutigen Region Champagne-Ardenne identisch ist, sondern Weinberge im namensgebenden Gebiet sowie in den Regionen Île-de-France und Picardie umfasst. Nur der im gesetzlich festgelegten Gebiet produzierte Schaumwein darf als Champagner bezeichnet werden.
Für den Champagner sind sieben Rebsorten zugelassen, von welchen die drei häufigsten jedoch für neunundneunzig Prozent der gesamten Produktion Verwendung finden. Hierbei handelt es sich um den Chardonnay, den Pinot Noire und dem Pinot Meunier. Die vier weiteren erlaubten Rebsorten Grauburgunder, Weißburgunder, Arbana und Petit Mesilier tragen mit nicht mehr als einem Prozent zur Champagner-Produktion bei.
Pinot Noir und Pinot Meunier sind rote Traubensorten, während Champagner überwiegend weiß ist. Durch das schnelle Abpressen der Traube gelangt nur wenig Farbstoff in den Wein. Bei der Herstellung von Champagner ist das Mischen von Trauben der zugelassenen Sorten erlaubt, besonders im Gebiet der Côte des Blancs wird auch sortenreiner Chardonnay-Champagner produziert. Für den Rosé-Champagner werden weiße und rote Grundweine miteinander verbunden.
Für den Anbau von Champagner gilt eine dichte Bebauung der Weinstöcke mit siebentausend bis achttausend Rebstöcken pro Hektar. Dennoch dürfen nicht mehr als 15.500 Kilogramm Trauben pro Hektar gewonnen werden, diese Grenze kann für einzelne Jahre gesenkt werden. Der Einsatz von Maschinen zum Pflücken der Trauben ist bei Champagner nicht zugelassen.
Herstellung des Champagner
Für das Verhältnis zwischen Traubengut und Most gilt die feste Proportion von einhundertsechzig Kilogramm Trauben zu einhundertundzwei Litern Most. Besonders hochwertig sind aber nur die zweiundachtzig Liter der ersten Pressung, welche als Cuivée bezeichnet werden, da die zweite und dritte Pressung mit einer zunehmenden Menge an Bitterstoffen verbunden ist.
Der Most vergärt alkoholisch und entwickelt sich zum Grundwein. Den wichtigsten Gärungsprozess beim Champagner bildet die zwingend erforderliche Flaschengärung. Für diesen Prozess werden Zucker und Hefe zugegeben. Maßgeblich für den Geschmack des Champagners ist die Zusammenstellung des Weines vor der Flaschengärung. Hierbei dürfen Grundweine verschiedener Jahrgänge gemischt werden, sofern das fertige Produkt nicht als Jahrgangs-Champagner vertrieben werden soll. Üblicherweise werden für die Herstellung von Weinen ohne Jahrgangsangabe etwa siebzig Prozent Grundweine des aktuellen Jahrgangs verwendet. Die Kombination von Grundweinen verschiedener Jahrgangsstufen ermöglicht der Kelterei, jedes Jahr einen sich im Geschmack nur geringfügig vom Vorjahr unterscheidenden Champagner zu prodzieren.
Auf Grund der strengen Anbaubestimmungen ist Champagner aus Frankreich ein wertvolles Getränk, welches im Geschmack andere Schaumweine deutlich überbietet.